von Joachim
Folgende Dinge sollten noch in der Garantiezeit
beachtet werden :
Geräusche vom Scheinwerfer bei der nächsten
Inspektion beseitigen lassen. ( Mein Tip : auf Garantie bestehen ).
Geräusche vom Tank bei der nächsten
Inspektion beseitigen lassen.
Hinteren Kotflügel auf Risse an der Blinkerbefestigung
kontrollieren ( Bj. 99 ). Wird dann normal auf Garantie ersetzt, neue Kotflügel
sind verstärkt.
Tachoglas auswechseln lassen, wenn dieses öfters
anläuft ( Bj. 99 ). Neues Modell läuft nicht mehr an, ist dicht.
Rost an der Auspuffanlage an der unteren Schweißnaht
des Interferenzrohres ( Verbindungsrohr der Töpfe ). Habe schon gehört,
daß komplette Anlage ersetzt wurde.
Ungewöhnliche Motorgeräusche, Nockenwellenproblem
ansprechen. Siehe auch Seite Nockenwelle
.
P.S. Yamaha scheint sehr kulant zu sein
!!
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Noch einige Infos zu " Garantie oder Gewährleistung
? " :
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Gewährleistung : Der Käufer
hat generell zwei Jahre lang ein recht auf mangelfreie Ware. Der Händler,
nicht der Hersteller, muss dafür sorgen, dass Fehlerhaftes repariert
oder ersetzt wird. Es reicht auch schon, wenn die Ware nicht wie zu erwarten
genutzt werden kann oder nicht die im prospekt angepriesenen Eigenschaften
hat. Abnutzung ist allerdings kein Reklamationsgrund. Darüber hinaus
können die Hersteller freiwillig eine Garantie anbieten. manchmal
versprechen sie darin aber weniger, als die Gewährleistungspflicht
verlangt ! Dann steht man dumm da, wenn man sich vom Händler überreden
lässt, beim hersteller zu reklamieren. der Händler ist so fein
raus und kann behaupten, der Kunde habe auf die "Nacherfüllung" im
Rahmen der Gewährleistungspflicht verzichtet. Es ist ratsam, Mängel
innerhalb eines halben Jahres geltend zu machen : Danach muss bei der Gewährleistung
der Käufer beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war.
Gruß Joachim